Weinglossar: E
Eiswein
Hierbei werden nur gefrorene Trauben erst ab –8 Grad verarbeitet.
Etikett
Nach EU-Gesetz muss jeder Wein ein Etikett haben, das dem Verbraucher eine Beschreibung des Produktes liefert. Enthalten sein muss um welche Qualtität es sich handelt , ob es ein Tafelwein oder ein Qualitätswein ist. Die Herkunft des Weines muss vermerkt sein, sowie auch der Alkoholgehalt und das Füllvolumen:
EU-Weingesetz
Stammt aus dem Jahr 1979 und beinhaltet u.a. die Vorschriften zur Etikettierung der Weine, sowie die sieben Zonen der Rebfläche der Eu-Länder.
Extra Brut
Geschmacksbezeichnung für sehr trockenen Schaumwein der noch an die 6 Gramm Restsüße beinhaltet.
Extra trocken
Geschmacksbezeichnung für trockenen Wein der zwischen 12 und 20 Gramm
Restsüße enthält.
