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Weinglossar: E

Eiswein

Hierbei werden nur gefrorene Trauben erst ab –8 Grad verarbeitet.

Etikett

Nach EU-Gesetz muss jeder Wein ein Etikett haben, das dem Verbraucher eine Beschreibung des Produktes liefert. Enthalten sein muss um welche Qualtität es sich handelt , ob es ein Tafelwein oder ein Qualitätswein ist. Die Herkunft des Weines muss vermerkt sein, sowie auch der Alkoholgehalt und das Füllvolumen:

EU-Weingesetz

Stammt aus dem Jahr 1979 und beinhaltet u.a. die Vorschriften zur Etikettierung der Weine, sowie die sieben Zonen der Rebfläche der Eu-Länder.

Extra Brut

Geschmacksbezeichnung für sehr trockenen Schaumwein der noch an die 6 Gramm Restsüße beinhaltet.

Extra trocken

Geschmacksbezeichnung für trockenen Wein der zwischen 12 und 20 Gramm Restsüße enthält.